Verkaufshilfen müssen funktionieren und nachweislich messbare Erfolge bringen, sonst sind sie einfach nicht gut genug und damit ihr Geld nicht wert. Seit den ersten Seminaren mit den Haptischen Verkaufshilfen war echtes Controlling unabdingbar. So lagen die Erfolge in der Kombination von Training und Haptischen Verkaufshilfen immer bei über 3 0 % im ersten Jahr.
Qualität muss messbar und echt sein. Sie muss aus der Substanz heraus geschaffen werden, sonst entsteht immer wieder ein JoJo-Effekt, der schon mittelfristig zu frustrierenden Rückschlägen führt.
"Substanz und Qualität kommen oft nicht so lautstark daher, dauern manchmal ein wenig länger, halten aber mehr auf Dauer."
Karl Werner Schmitz
Es gibt schon genügend Dampfplauderer und überdrehte Motivationsgurus, deren Lehren – wie Parfüm – schnell verfliegen. Es gilt, Menschen zu entwickeln und nicht zu klonen oder zu verbiegen, weil jeder Mensch nunmal seine eigenen Fähigkeiten hat und oft nur die Erkenntnis braucht, welche Ziele er mit welchen Techniken erreichen kann.
Erfolg ist nicht nur eine Frage von Fleiß, Ehrgeiz und übermäßigem Arbeitseinsatz. Erfolg begründet sich vielmehr in planvollem Handeln, richtiger Zielsetzung und optimalem Einsatz der richtigen Mittel.
Wenn jemand zum Golflehrer kommt, weil er Golf spielen lernen möchte, dann braucht er auch nicht zuerst ein Motivations- und dann ein Persönlichkeitstraining, sondern er ist selbst genug daran interessiert, mit dem passenden Schläger den Ball zu treffen und richtig zu platzieren.
Auch muss man nicht den teuersten Schläger besitzen, sondern die richtigen Schläger benutzen.
Entscheidend ist auch die Qualität der Verkaufshilfe selbst. Menschen verbinden durch das sogenannte Priming hochwertige Verkaufshilfen immer mit hochwertigen Produkten und Dienstleistungen.
"Es kann zusammenfassend gesagt werden, dass beim Design von Haptischen Verkaufshilfen genauestens auf Form, Textur und Konsistenz der Materialien geachtet werden muss."
Kim Bernd Kolb - Haptische Verkaufshilfen im Finanzdienstleistungssektor, S. 18